Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    Sitz von Maschinenhandel Nebl ist Theresienreut 8, 94145 Haidmühle. Für alle Art von Verkäufen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. schriftlicher Bestätigung der Firma Maschinenhandel Nebl. Die Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen als angenommen. Eine Gegenbestätigung des Käufers ist nicht erforderlich. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Angaben im Verkaufsshop sind ohne Gewähr, wir behalten uns Änderungen stetig vor.
  2. Zahlungsbedingungen
    Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, sind die Rechnungen der Firma Maschinenhandel Nebl sofort zahlbar. Befindet sich der Vertragspartner in Verzug, so behält sich die Firma Maschinenhandel Nebl die Geltendmachung von Verzugszinsen bzw. die Inrechnungstellung von Bearbeitungsgebühren vor. Zahlungen des Vertragspartners stellen nur dann eine Erfüllung dar, wenn sie an die angegebenen Zahlstelle (Raiffeisenbank am Dreisessel, BLZ 74069768, Kto. Nr. 144339) gerichtet werden. Zahlungen an Vertretern der Firma Maschinenhandel Nebl werden nur dann als Erfüllung anerkannt, wenn diese Angestellten, Vertreter Inkassovollmacht haben. Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem der Betrag bar einbezahlt oder bei bargeldloser Zahlung dem Konto der Firma Maschinenhandel Nebl gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Vertragspartner.
  3. Preise, Eigentumsvorbehalt
    Den Verträgen liegen die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise der Firma Maschinenhandel Nebl zugrunde. Ist der Vertragspartner der Firma Maschinenhandel Nebl ein Vollkaufmann und gehört der Vertrag zum Betriebe von dessen Handelsgewerbe, so ist die Firma Maschinenhandel Nebl berechtigt, ihre Preise entsprechend anzupassen, wenn sich die bei Vertragsabschluß zugrunde liegenden Verhältnisse nachträglich ändern. Gleiches gilt auch gegenüber Nichtkaufleuten, wenn Waren und Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert bzw. erbracht werden.
    Ansonsten sind Preiserhöhungen nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen.
    Von der Firma Maschinenhandel Nebl gelieferte Waren bleiben so lange deren Eigentum, bis der Vertragspartner alle Forderungen aus der Geschäftsbedingung erfüllt hat. Wird das Eigentum der Firma Maschinenhandel Nebl gefährdet, so hat der Vertragspartner unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht der Firma Maschinenhandel Nebl sowohl dem Dritten als auch der Firma Maschinenhandel Nebl gegenüber schriftlich zu bestätigen.
    Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ware die unter Eigentumsvorbehalt steht an Dritte zu verpfänden oder sicherungszuübereignen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners kann die Firma Maschinenhandel Nebl sofort von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Herausgabe fordern. Die dadurch entstandenen Kosten und den etwaigen Verlust der Firma Maschinenhandel Nebl trägt der Vertragspartner. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalt gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
    Bei Vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt die Ware ohne gerichtliche Hilfe vom Besteller, Käufer zurückzuholen. Der Käufer, Besteller räumt bereits bei Vertragsabschluß dem Lieferer das Recht ein, den Aufstellungsort dieser Maschine ect. zum Zwecke der Abholung betreten zu dürfen.
  4. Versand
    Warenbestellungen müssen uns in schriftlicher Form vorliegen. Mündliche Bestellungen verlieren Ihre Wirksamkeit wenn diese nicht innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden.
    Die Versand- und Verpackungskosten sind, wenn nicht anders vereinbart immer vom Besteller bzw. Käufer zu tragen. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach Gewicht und Größe der Ware und nach der Entfernung zum Empfänger.
    Bei Retouresendungen die eigenmächtig und ohne Rücksprache mit der Firma Maschinenhandel Nebl getätigt werden sind die entstandenen Versand- und Bearbeitungskosten zur Komplettierung bzw. Vervollständigung und Richtigstellung unserer Geschäftsbücher vom Rücksender bzw. Erstbesteller zu tragen. Unser Einverständnis zur Rücksendung muss dem Besteller schriftlich vorliegen.
    Bei Beschädigungen an Verpackungen und offener Ware, die augenscheinlich und Äußerlich zu erkennen sind, muss der Käufer diese Beschädigung unverzüglich bei der entsprechenden Versandfirma anzeigen (Der Käufer hat das Recht diese Ware an Ort und Stelle der Zulieferung zurückzuweisen).
    Für Spätere Reklamationen kann keine Haftung übernommen werden.
    Bei Sonderbestellungen oder Bestellungen die eigens für unsere Kunden getätigt werden, ist bei Warenrückgabe eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10 % des Kaufpreises zu begleichen.
  5. Haftung
    Für Zahlungen der Käufer, welche nicht unmittelbar an die Firma Maschinenhandel Nebl geleistet werden, übernimmt der Verkäufer hinsichtlich des Zahlungseinganges keine Haftung.
  6. Garantiebestimmungen, Gewährleistung und Mängelhaftung
    Auf Gebrauchtgegenstände wird längstens 1 Jahr Garantie gewährt.
    Die Firma Maschinenhandel Nebl übernimmt keinerlei Garantie für Art, Menge, Güte und Verwendbarkeit.
    Auskünfte, Angaben oder Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn Sie von der Firma Maschinenhandel Nebl schriftlich bestätigt sind.
    Der Käufer verpflichtet sich die zu kaufende Ware ebenfalls in Augenschein zu nehmen und evtl. Mängel dem Verkäufer mitzuteilen, diese werden separat schriftlich aufgeführt oder abgestellt. Für so genannte Telefonkäufe wird keine Garantie und Mängelhaftung übernommen.
    Die Beachtung von Sicherheits-, Zulassungs- und Umweltschutzvorschriften sowie die Einholung von Betriebserlaubnissen sind Sache des Käufers.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in ihren Teilen verbindlich.